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Informationen

zur Leistung

Berufsvorbereitungsjahr „Neustart“; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

Zweck

Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden zur Förderung der Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in der Priorität 1 des Programms Bayern ESF+ 2021 bis 2027 – Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa – vorgesehen sind.

Durch die BVJ „Neustart“-Klassen soll das Bildungs- und Ausbildungspotential dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen erschlossen werden, die ohne besondere Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss erreichen würden.

Gegenstand

Gefördert wird die Einrichtung von BVJ „Neustart“-Klassen an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung gemäß Nr. 1.2 der Förderrichtlinie.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Träger des Schulaufwands öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen, auch solcher zur sonderpädagogischen Förderung.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Ausgaben:

  • Vergütungen für direkt dem Projekt zurechenbares Eigen- und Fremdpersonal – Lehrkräfte (Kostenposition 1.1)
  • Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) durch Dritte (Kostenposition 1.2)
  • Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) durch Eigenmittel (Kostenposition 1.3)
  • Restkosten (Kostenposition 5)

Art und Höhe

Es werden bis zu 80 000 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt bis zu 72 000 Euro aus ESF+-Mitteln und bis zu 8 000 Euro aus bayerischen Landesmitteln.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 kann online beantragt werden.

Europäischer Sozialfonds Bavaria 2021

Fristen:

Förderanträge sind grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober.

Verwendungsnachweise sind bis 31. Januar des Jahres vorzulegen, das auf den Bewilligungszeitraum folgt.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: