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zur Leistung

Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Löschung des Eintrages

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Steuerberater/-innen, Steuerbevollmächtigte oder Geschäftsführer/-innen oder Vertretungsberechtigte einer Berufsausübungsgesellschaft, die im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig sind, können auf Ihre Bestellung verzichten.

Mit dem Verzicht auf die Bestellung erlischt die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Der Verzicht wird in der Regel wirksam mit Zugang bei der Steuerberaterkammer.

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem die berufliche Niederlassung liegt bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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