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zur Leistung

Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Eintragung

Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird, sind einzutragen:

  • Name, Vorname,
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 1 - 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
  • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
  • Name und Anschrift der/des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Absatz 2 Nummer 5 StBerG
  • Bestehen eines Berufsverbotes im Sinne von § 90 Absatz 1 Nummer 4 StBerG und, sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen der Vertreterin/des Vertreters

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier finden Sie den Erfassungsbogen für das Berufsregister (Ersterfassung oder Änderung des Eintrags).

Ersterfassung und Änderung im Berufsregister - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: