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Informationen

zur Leistung

Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.

Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

  • Änderungsschneider/in
  • Brauer/in und Mälzer/in
  • Bürokaufmann/frau
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachlagerist/in
  • Fahrzeugpfleger/in
  • Fotograf/in
  • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
  • Kaufmann/frau für Büromanagement
  • Modist/in

können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.

Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Dokumente

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit unserem Online-Formular können Sie eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben) beantragen.

Lehrzeitbestätigung

Sie benötigen ein Duplikat Ihrer Schmuckurkunde zum Meisterbrief? Bestellen Sie es einfach online! Auch bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl.

Schmuckurkunden

Bei Verlust oder Änderung Ihrer Daten können Sie eine Zweitschrift von Prüfungszeugnissen beantragen. Bitte fügen Sie einen Beleg für die Änderung mit an.

Zweitschriften

Rechtsgrundlagen:

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: