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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Eine Genehmigungsfreistellung kann grundsätzlich für alle baulichen Anlagen außer für Sonderbauten erfolgen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) möglich. Aber auch, wenn ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist, muss es dennoch alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.

Auch beim Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung haben Sie keinen Anspruch auf eine solche. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, zu erklären, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.

Synonyme: Freistellung, Freistellungsverfahren, Genehmigungsfreistellungsverfahren

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FreistellungFreistellungsverfahrenGenehmigungsfreistellungsverfahren