Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Synonyme: Antrag auf Vorbescheid, Baugenehmigungsverfahren, Bauvorbescheid, Bauvorhaben, Bebauungsgenehmigung, rechtsverbindlich, Verbindlichkeit, Vorbescheidsantrag, Vorgenehmigung

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Antrag auf VorbescheidBaugenehmigungsverfahrenBauvorbescheidBauvorhabenBebauungsgenehmigungrechtsverbindlichVerbindlichkeitVorbescheidsantragVorgenehmigung