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Informationen

zur Leistung

Ballonunternehmen; Anzeige der gewerblichen Tätigkeit

Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie

  • über die Kapazität und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Ballons verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
  • die gesetzlichen Anforderungen des Teilabschnitts BAS und Teilabschnitts ADD des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 erfüllen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Erklärung für gewerbliche Ballonfahrten online einreichen.

Gewerbliche Ballonfahrten - Erklärung

Fristen:

Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

zuständige Ämter/Sachgebiete: