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Informationen

zur Leistung

Auslandsaufenthalt; Inanspruchnahme von Hilfen im Notfall

Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie

  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freundinnen und Freunden zu Hause vermitteln,
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen,
    • zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberwei-sung, Western Union Money Transfer oder
    • in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, eine Überweisung über die Auslandsvertretung,
  • Ihnen anwaltliche oder ärztliche Hilfe sowie Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste vermitteln,
  • Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
  • veranlassen, dass Sie als Angehöriger vom Tod einer oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfahren, und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln,
  • Ihnen bei Vermisstenfällen helfen, zum Beispiel indem sie die Polizei vor Ort einschalten und Sie in Gesprächen mit örtlichen Behörden unterstützen,
  • bei Insolvenz des Reiseveranstalters Hilfestellung leisten,
  • in Krisensituationen und bei Evakuierungen unterstützen.

Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.

Synonyme: Botschaft, Notfall im Ausland, Passverlust

Lebenslagen: Einstellung von Personal, Fahrten ins Ausland, Tätigkeit im Ausland außerhalb der EU

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BotschaftNotfall im AuslandPassverlust