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zur Leistung

Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Bestätigung der Gültigkeit

Das Bundeszentralamt für Steuern kann Ihnen die Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) bestätigen, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer mit Sitz in Deutschland sind und Ihnen eine gültige USt-IdNr. zugeteilt wurde.

Wenn Sie Lagerhalter im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, kann Ihnen die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage:

  • die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen, die Rechtsform und die Anschrift des Unternehmers, dem die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde;
  • dem Lagerhalter: die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. sowie den Namen, Rechtsform und die Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters.

Einfache und qualifizierte Bestätigung

Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Abfrage in dem EU-Land, das sie erteilt hat, gültig ist.

Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname einschließlich der Rechtsform, Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den im jeweiligen EU-Land registrierten Unternehmerdaten übereinstimmen. Hierbei wird Ihnen nur das Ergebnis Ihrer Angaben in der Form „stimmt überein“ oder „stimmt nicht überein“ angezeigt. Sie können sich die Unternehmensdaten nicht anzeigen lassen.

Vor einer qualifizierten Bestätigung müssen Sie eine einfache Bestätigung durchführen.

Synonyme: Anfrageberechtigung, Bestätigung, Bestätigungsmitteilung, confirmation, confirmation notification, Einfache Bestätigung, Innergemeinschaftliche Erwerbe, Innergemeinschaftliche Lieferungen, intra-Community acquisitions, intra-Community deliveries, Online-Bestätigung, Online-Bestätigungsanfrage, online confirmation, online confirmation request, qualified confirmation, Qualifizierte Bestätigung, request authorisation, Schriftliche Bestätigung, screenshot, simple confirmation, Telefonische Bestätigung, telephone confirmation, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-Id., USt-IdNr., VAT registration number, written confirmation, XML-RPC interface, XML-RPC-Schnittstelle

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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