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Informationen

zur Leistung

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Die kommunalen Aufgabenträger nach Art. 8 BayÖPNVG erhalten zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG.

Die Hilfen für den Ausbildungsverkehr werden als pauschale Zuweisung den Aufgabenträgern gewährt, welche die Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen, ausgereicht werden. Die Ausgleichsleistungen werden erbracht für die finanziellen Auswirkungen, die auf die Erfüllung der tariflichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rabattierung von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr zurückzuführen sind.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen richtet sich nach den Regelungen vor Ort.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können Hilfen im Ausbildungsverkehr in Bayern online beantragen. Sie müssen sich über das DTBY-Portal anmelden und dann das HABY-Portal auswählen.

HABY-Portal

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Der Antrag auf eine Abschlagszahlung muss ab dem Jahr 2025 bis zum 15. März eines Jahres sowie für den Restbetrag bis zum 15. September eines Jahres gestellt sein.
  • Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.09. des Folgejahres eingereicht werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete: