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Informationen

zur Leistung

Ausbildungsverkehr; Beantragung von Ausgleichsleistungen

Die Verkehrsunternehmen erhalten für die Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im Öffentlichen Personennahverkehr eine Ausgleichsleistung nach § 45a PBefG.

Ausgeglichen werden 44 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ertrag der ermäßigten Tickets und den durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten, der sich anhand der Kriterien der Ausgleichsverordnung errechnet.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin