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Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie bemessene Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wird Geflüchteten aus der Ukraine nach Maßgabe des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Für die Dauer bis zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels kann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
Der Aufenthalt nach § 24 AufenthG berechtigt Schutzberechtigte zur unbeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Eine Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ist aufgrund der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erlassenen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) derzeit regelmäßig nicht notwendig.
Synonyme: Ukraine
Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler, Einwanderung und Einbürgerung, Ukraine
Autor: Super-Admin
Menschen aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis online beantragen. Das Online-Verfahren ist auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 vertriebene Personen können derzeit aufgrund der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) ohne ein Visum nach Deutschland einreisen und sich hier für einen Zeitraum von längstens 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet ausnahmsweise ohne eine Aufenthaltserlaubnis aufhalten.
Wenn Kriegsflüchtlinge arbeiten möchten, staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen oder spätestens wenn der genannte Übergangszeitraum abläuft, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/aufenthaltserlaubnis-beantragung-zum-voruebergehenden-schutz/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:32:23
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