Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme

Haben Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erlitten, kommt die ärztliche Erstversorgung für Sie in Betracht. Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte.
Ist wegen Art oder Schwere des Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine unfallmedizinische Behandlung notwendig, wird diese im Anschluss an die Erstversorgung erbracht. Die freie Arztwahl kann in Bezug auf die Unfallärztin oder den Unfallarzt eingeschränkt werden.
Die Kosten der ärztlichen Erstversorgung werden direkt von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.

Synonyme: Arbeitsunfall, Ärztliche Erstversorgung, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Durchgangsarzt, gesetzliche Unfallversicherung, Heilbehandlung, Kostenübernahme, Leistungsanspruch, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wegeunfall

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfallÄrztliche ErstversorgungBerufsgenossenschaftBerufskrankheitDurchgangsarztgesetzliche UnfallversicherungHeilbehandlungKostenübernahmeLeistungsanspruchUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandWegeunfall