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zur Leistung

Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum; Beantragung der Landarztprämie

Zweck und Ziel der Landarztprämie

Eine ausreichende wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung ist in Bayern überwiegend gewährleistet. Aufgrund ungünstiger Entwicklungen von infrastrukturellen und soziodemografischen Faktoren kann es insbesondere bei einer Kumulierung besonderer Herausforderungen, wie dem Zusammentreffen einer alternden Bevölkerung mit erhöhtem medizinischen Versorgungsbedarf bei gleichzeitig ebenfalls älter werdender Ärzteschaft sowie ungünstiger Erreichbarkeit und Mobilitätslage, in Einzelfällen zu einer unzureichenden medizinischen Versorgung kommen. Für diese Regionen, die häufig einen ländlichen Charakter aufweisen, ist es oftmals schwieriger, ausreichend Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen, um die Versorgungslage langfristig zu stabilisieren. Mit der Landarztprämie soll ein finanzieller Ausgleich für diese besonderen Herausforderungen erfolgen und damit die Entscheidung für die Niederlassung, Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen im Landarztprämiengebiet gefördert werden.

Zuwendungsempfänger

Empfänger der Landarztprämie können folgende Arztgruppen sein:

  • Hausärztin/Hausarzt
  • Frauenärztin/Frauenarzt
  • Kinderärztin/Kinderarzt
  • Augenärztin/Augenarzt
  • Chirurgin/Chirurg
  • Hautärztin/Hautarzt
  • HNO-Ärztin/HNO-Arzt
  • Nervenärztin/Nervenarzt
  • Orthopädin/Orthopäde
  • Urologin/Urologe
  • Psychotherapeutin/Psychotherapeut
  • Kinder- und Jugendpsychiaterin/Kinder- und Jugendpsychiater.

Höhe der Prämie

  • Die Höhe der Landarztprämie für eine Niederlassung von Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten sowie bei einer Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie beträgt bis zu 20.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Landarztprämie bis zu 5.000 Euro.
  • Die Höhe der Landarztprämie für eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten oder bei einer Gründung eines MVZ mit einer der oben genannten Arztgruppen (außer Psychotherapie) beträgt bis zu 60.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Landarztprämie bis zu 15.000 Euro.
  • Die Höhe der Landarztprämie reduziert sich bei hälftigem Versorgungsauftrag um die Hälfte, bei einem Versorgungsauftrag zu drei Vierteln um ein Viertel.
  • Die oben genannten Fördersummen reduzieren sich entsprechend Nr. 5.4 Landarztprämienrichtlinie bei einer gleichzeitigen Förderung auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Synonyme: Gesundheitsversorgung, Landarzt, Landärzte

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Schritt in die Selbständigkeit, Standortwahl und regionale Förderung

Autor: Super-Admin