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Informationen

zur Leistung

Arzt/Ärztin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz

Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:

  • Sozialmedizin und ärztliche Begutachtungen (bspw. Einstellungs- oder Dienstfähigkeitsuntersuchungen)
  • Kinder- und Jugendmedizin, einschließlich schulärztliche Tätigkeiten
  • Hygieneberatung und –aufsicht (einschließlich Begehungen) in medizinischen, pflegerischen, Gemeinschaftseinrichtungen und weiteren Einrichtungen
  • Infektionsschutz, inkl. Tuberkulosefürsorge
  • Trinkwasser- und Badewasserhygiene
  • (Umwelt-)Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
  • Umweltmedizinische Fragestellungen
  • Impfberatungen
  • Verwaltungsseitiger Vollzug von Impfpflichten
  • Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Public Health
  • Mitwirkung in Gremien mit dem Schwerpunkt öffentliche Gesundheit
  • Psychosoziale Beratung psychisch kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehörige
  • Fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
  • Mitwirkung bei Projekten zur Sexualaufklärung und Sexualpädagogik
  • Überwachung des medizinischen Betäubungsmittelverkehrs (insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Apotheken)
  • Berufsaufsicht über Angehörige der akademischen Heilberufe und der sonstigen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe
  • Gesundheitsfolgeabschätzung im Rahmen umweltmedizinischer Fragestellungen inklusive klimabedingter Gesundheitsrisiken

Die Ärztinnen und Ärzte im staatlichen Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind vorwiegend in der Gesundheitsverwaltung eines Landratsamts beschäftigt. Die Einstellung erfolgt zunächst im Arbeitnehmerverhältnis. Führungspositionen innerhalb der Gesundheitsverwaltung und die Verbeamtung erfordern grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme am Amtsarztlehrgang. Dieser bildet einen Teil der Ausbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und wird jährlich durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angeboten. Der Amtsarztlehrgang dauert mindestens sechs Monate und kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit belegt werden.

Nach dem Absolvieren des Amtsarztlehrgangs ist bei Vorliegen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (je nach persönlichem Werdegang in A13/A14) vorgesehen.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeits- und Jobsuche

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

 Bewerbungsfrist: fortlaufend

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: