Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlage

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Synonyme:

Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur, Ver- und Entsorgung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: