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zur Leistung

Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.

Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.

Synonyme: Abgrabungsbeginnsanzeige, Abgrabungsstart

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie eine Auffüllung/Abgrabung, die einer naturschutzrechtlichen Gestattung bedarf, online beantragen. Bitte beachten: Mit der Auffüllung/Abgrabung darf erst nach Erteilung einer naturschutzrechtlichen Gestattung begonnen werden.

Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Gestattung für eine Auffüllung/Abgrabung (form00107)

Fristen:

Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.

Rechtsbehelf:

Da keine Entscheidung der unteren Abgrabungsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbgrabungsbeginnsanzeigeAbgrabungsstart