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zur Lebenslage

Mahnung und Vollstreckung

Übergeordnete Lebenslage: Verwaltungsverfahren

Kategorie: Verwaltung

Langbeschreibung

Werden im Verwaltungsverfahren angefallene Gebühren nicht bezahlt, kann die Verwaltung mahnen und selbst vollstrecken oder die Vollstreckung durch eine andere Behörde veranlassen.

Autor: Super-Admin

Lebenslagen:

Synonyme:

Verwaltungsverfahren