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zur Lebenslage

Brandschutz und sonstige Auflagen

Übergeordnete Lebenslage: Immobilien und Verkehr

Kategorie: Unternehmer

Langbeschreibung

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Autor: Super-Admin