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zur Leistung

Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Anrechung von Prüfungsleistungen

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet (Modul).

Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es zwei Varianten:

  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.

Synonyme: Anmeldung Modulprüfung, Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens, verkürztes Wirtschaftsprüfungsexamen, Wirtschaftsprüfer Examen, Wirtschaftsprüferordnung, Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung, Wirtschaftsprüfungsexamen, Wirtschaftsprüfungsexamen Anrechnung, WP-Examen

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.

Anmeldefristen:

  • Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
  • Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres

Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:

  • Nicht älter als 8 Jahre nach Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen. Dabei zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Anmeldung ModulprüfungModularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamensverkürztes WirtschaftsprüfungsexamenWirtschaftsprüfer ExamenWirtschaftsprüferordnungWirtschaftsprüferprüfungsverordnungWirtschaftsprüfungsexamenWirtschaftsprüfungsexamen AnrechnungWP-Examen

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