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zur Leistung

Statistiken im Dienstleistungsbereich; Übermittlung von Daten als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Zu diesen Daten können unter anderem gehören:

  • der Wert
    • der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
    • der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  • die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
  • die beschäftigten Personen
  • die Art und Zusammenarbeit der Praxen.

Synonyme: Arzt, Ärztin, Arztpraxis für Allgemeinmedizin, Auskunftspflicht, Bundesstatistik, Datenübermittlung, Erhebungsportal, Facharzt, Fachärztin, Facharztpraxis, IDEV, Praxis für Psychotherapie, Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Zahnarzt, Zahnärztin, Zahnarztpraxis

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen. Eine Kennung sowie ein Initialpasswort werden mit der Heranziehung versendet.

Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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