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Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ prüft dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.
Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage zu beantragen, ist jederzeit möglich, ob vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt im Anschluss den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.
Synonyme: Antrag, Antragsstellung, Antragsverfahren, Bescheinigung, Bescheinigungsstelle, Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Bescheinigungsverfahren, ELSTER-Zertifikat, Experimentelle Entwicklung, Finanzamt, Forschung, Forschungsförderung, Forschungszulage, Forschungszulagengesetz, Forschung und Entwicklung, Gewährung der Forschungszulage, Großunternehmen, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, KMU
Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal anmelden. Dann können Sie den Antrag Schritt für Schritt online ausfüllen.
Antragsfrist:
Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen. Für das Wirtschaftsjahr 2020 muss die Bescheinigung beispielsweise bis spätestens 31.12.2024 beantragt werden.
Gegen den Bescheid kann bei der BSFZ Widerspruch eingelegt werden.
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Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,
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