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Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.
Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.
Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn
Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.
Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.
Synonyme: DAC7, DAC-7 Richtlinie, Freistellungsantrag, Meldepflicht, Onlineplattform, Onlineplattformbetreiber, Onlineplattformbetreiberin, Plattformbetreiber, Plattformbetreiberin, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG, steuerliche Transparenz, Steuerlücken
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Das BZStOnline-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.
Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.
Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/digitale-plattform-beantragung-der-freistellung-von-der-meldepflicht/ zuletzt geändert: 03.04.2025 15:41:54
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Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,
Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.