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Informationen

zur Leistung

Tierseuchenerreger; Anzeige einer Veränderung von Tätigkeiten

Der Inhaber einer Erlaubnis hat

  • jeden Wechsel der mit der Leitung der Tätigkeit beauftragten Person sowie
  • jede wesentliche Änderung der Räume oder Einrichtungen und
  • im Falle einer juristischen Person oder einer Handelsgesellschaft jeden Wechsel eines Vertretungsberechtigten

unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV online tätigen.

Tätigkeit mit Tierseuchenerregern - Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Eine Änderung ist unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.