Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Medizinprodukte; Beantragung eines Freiverkaufszertifikats

Einige Drittstaaten verlangen vor dem Inverkehrbringen in ihrem Staat den Nachweis, dass das betroffene Medizinprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkehrsfähig ist. Diesem Nachweis dient die Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit durch die zuständigen Behörde (Freiverkaufszertifikat).

Zuständige Behörden

Zuständig für aktive Medizinprodukte ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Für nicht-aktive Medizinprodukte sind folgende Regierungen zuständig:

  • Regierung von Oberfranken: zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
  • Regierung von Oberbayern: zuständig für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben.

Synonyme: Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit, Exportbescheinigung, Free Sales Certificate (FSC), Freihandelszertifikat

Lebenslagen: Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten, Verbote und Beschränkungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostikum bei der zuständigen Behörde online stellen.

Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte

Fristen:

Fristen sind nicht einzuhalten.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

Synonyme:

Bescheinigung über die VerkehrsfähigkeitExportbescheinigungFree Sales Certificate (FSC)Freihandelszertifikat

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.