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Informationen

zur Leistung

Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:

  • Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
  • Bescheinigung über Berufsqualifikation
  • Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.

Synonyme: Ansässigkeit, Ausbildungsnachweis, Berufsausübung, Berufsqualifikation, Europäische Union, Landesprüfungsamt, Mitgliedstaat, Niederlassungsstaat, Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Klage zum Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnsässigkeitAusbildungsnachweisBerufsausübungBerufsqualifikationEuropäische UnionLandesprüfungsamtMitgliedstaatNiederlassungsstaatStaatlich geprüfte LebensmittelchemikerinStaatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.