Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

Synonyme: Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

Lebenslagen: Gewalt

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)

§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Fristen:

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Lebenslagen:

Synonyme:

AnzeigegeschlagenKörperverletzungMißhandlungNotwehrPolizeiPrügeleischlagenSchlägereiStrafantragverhautverletzenverletztVerletzungverprügelnWaffen

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.