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Informationen

zur Leistung

Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.

Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("…mindestens alle zwei Jahre…") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.

Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.