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zur Leistung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Synonyme: Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein verlängern, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein

Lebenslagen: Rund um Führerscheine

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

FahrgastbeförderungsscheinFührerschein verlängernFzFPersonen befördernPersonenbeförderungPersonenbeförderungsscheinP-Schein

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