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zur Leistung

Einkommenspfändung; Beantragung der Anpassung des Freibetrags

Wenn das Arbeitseinkommen eines Schuldners gepfändet wird, bleibt ihm ein Freibetrag, der zur Sicherung seines Lebensunterhalts und der seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen dient. Dieser Freibetrag richtet sich im Grundsatz nach der Pfändungstabelle, die jährlich durch das Bundesministerium der Justiz angepasst wird. Die aktuell gültigen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz abrufbar, die Sie unter "Weiterführenden Links" erreichen können.

Falls der Schuldner jedoch mit seinem nach der Pfändung verbleibenden Einkommen nicht den notwendigen Lebensunterhalt für sich und für die Personen, denen er gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestreiten kann, kann er einen Antrag auf Anpassung des Freibetrags stellen. Hierzu muss er nachweisen, dass er einen über seinen monatlichen Freibetrag hinausgehenden Bedarf hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Schuldner aufgrund einer Krankheit erhebliche Mehrkosten entstehen oder wenn er Unterhalt für mehr als fünf Personen leisten muss.

Synonyme:

Lebenslagen: Finanzielle Notlagen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erhöhung des Pfändungsfreibeitrags bei einer Einkommenspfändung beim Gericht, das die Pfändung Ihres Einkommens angeordnet hat, online beantragen.

Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Sofortige Beschwerde

Gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts steht der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde zur Verfügung. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Hält das Vollstreckungsgericht die sofortige Beschwerde für begründet, hilft es ihr ab. Andernfalls legt es die sofortige Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vor.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.