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zur Leistung

Briefsendungen; Beantragung einer Lizenz zur Beförderung

Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz.

Beförderung bedeutet

  • einsammeln,
  • weiterleiten oder
  • ausliefern

von Briefsendungen.

Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.

Synonyme: 1000 Gramm, Briefsendungen, Lizenz, Post, Postlizenz

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Schritt in die Selbständigkeit, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Antrag an die Bundesnetzagentur online übermitteln.

Elektronisches Antragsverfahren der Bundesnetzagentur

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde. 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage (erst nach erfolglosem Widerspruchsverfahren)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

1000 GrammBriefsendungenLizenzPostPostlizenz

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.