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zur Leistung

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten. Dabei kann es sich auch um eine unqualifizierte Beschäftigung handeln. Die Anerkennung einer etwaigen ausländischen Berufsqualifikation ist nicht erforderlich.

Synonyme: Beschäftigung, Kontingent, Westbalkan

Lebenslagen: Arbeits- und Jobsuche, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeschäftigungKontingentWestbalkan

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