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Informationen

zur Leistung

Berufliche Weiterbildung; Beantragung einer Förderung zur Qualifizierungsberatung als Weiterbildungsinitiator/-in oder als Koordinationsstelle

Zweck

Die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren (WBI) bieten allen Beschäftigten und Unternehmen in ganz Bayern eine kostenfreie Beratung zum Thema berufliche Weiterbildung an. Dabei zeigen sie passgenaue Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten auf und unterstützen bei der Auswahl dieser. Die WBI erstellen auch individuelle Weiterbildungskonzepte und begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung der Maßnahme. Die WBI werden von einer zentralen Koordinationsstelle (WBI-K) gesteuert. Das Ziel der Förderung ist eine Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft in Bayern, die aufgrund der sich wandelnden Arbeitswelt, des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs notwendig ist. Darüber hinaus erhalten und erhöhen berufliche Weiterbildungen die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Gegenstand

Förderung der Beratungstätigkeit der WBI sowie einer Koordinationsstelle (WBI-K).

Die Beratungstätigkeit ist jeweils örtlich auf einen der sieben bayerischen Regierungsbezirke zu konzentrieren, wobei eine bayernweite Abdeckung angestrebt wird. Es können sich mehrere WBI die Zuständigkeit für einen Regierungsbezirk untereinander aufteilen.

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden ausschließlich projektbezogene Personalausgaben und direkte Sachausgaben gefördert.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Förderart:

  • Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderhöhe:

  • Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Eigenmittel: mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • WBI: Personalausgaben: Beschränkung auf den vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat veröffentlichten Personalausgabenhöchstsatz für die Entgeltgruppe E10. Ist das tatsächliche vom Zuwendungsempfänger gezahlte Bruttoentgelt einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, der Umlage zur Zusatzversorgung, der Jahressonderzahlung und der vermögenswirksamen Leistungen niedriger als der Personalausgabenhöchstsatz, ist dieses heranzuziehen. Direkte Sachausgaben: höchstens 15 % der förderfähigen Personalausgaben
  • WBI-K: Personalausgaben: Beschränkung auf den vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat veröffentlichten Personalausgabenhöchstsatz für die Entgeltgruppe E13. Ist das tatsächliche vom Zuwendungsempfänger gezahlte Bruttoentgelt einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, der Umlage zur Zusatzversorgung, der Jahressonderzahlung und der vermögenswirksamen Leistungen niedriger als der Personalausgabenhöchstsatz, ist dieses heranzuziehen. Direkte Sachausgaben: höchstens 20 % der förderfähigen Personalausgaben

Synonyme: Beratung, Berufliche Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung, Weiterbildung, Weiterbildungsinitiatoren

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (zum Beispiel: Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2025 müssen bis zum 1. Oktober 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingehen / Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2026 müssen bis zum 1. Oktober 2025 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).

Rechtsbehelf:

Zulässiger Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeratungBerufliche WeiterbildungFortbildungQualifizierungWeiterbildungWeiterbildungsinitiatoren

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