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Tabakerzeugnisse; Beantragung der Zulassung eines neuartigen Tabakerzeugnisses

In Deutschland dürfen neuartige Tabakerzeugnisse nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind. Neuartige Tabakerzeugnisse definiert der Gesetzgeber als Tabakerzeugnisse, die

  • nicht in eine der nachstehenden Kategorien fallen:
    • Zigaretten,
    • Tabak zum Selbstdrehen,
    • Pfeifentabak,
    • Wasserpfeifentabak,
    • Zigarren,
    • Zigarillos,
    • Kautabak,
    • Schnupftabak und
    • Tabak zum oralen Gebrauch;
  • und die nach dem 19. Mai 2014 in Verkehr gebracht werden.

Bei E-Zigaretten und pflanzlichen Raucherzeugnissen, zum Beispiel Kräuterzigaretten, handelt es sich nicht um Tabakerzeugnisse und damit auch nicht um neuartige Tabakerzeugnisse im Sinne dieser Definition.

Wenn Ihr Unternehmen neuartige Tabakerzeugnisse produziert oder nach Deutschland importiert und deren Inverkehrbringung in Deutschland vorgesehen ist, müssen Sie für diese Produkte eine Zulassung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.

Die Zulassung enthält auch die Feststellung, ob das neuartige Tabakerzeugnis ein Rauchtabakerzeugnis oder ein rauchloses Tabakerzeugnis ist.

Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn Ihr Tabakerzeugnis die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Die Zulassung entbindet Sie nicht von der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen, einschließlich der Mitteilung der Produkte im Notifizierungsportal EU Common Entry Gate (EU-CEG).

Synonyme: Erhitzter Tabak, Erhitztes Tabakerzeugnis, erh TE, Heated tobacco product, HTP, neuartiges Tabakerzeugnis, rauchloses Tabakerzeugnis, Rauchtabakerzeugnis, Tabak, Tabakerhitzer, Tabakerzeugnis, Tabakerzeugnisgesetz, Tabakerzeugnisverordnung, TabakerzG, TabakerzV, Tabakprodukt, Tabakproduktrichtlinie, TPD

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Section 12 of the Tobacco Products Act in conjunction with Section 9 of the Tobacco Products Ordinance

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. Weitere Informationen, wie Sie Klage einreichen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Widerspruch.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Erhitzter TabakErhitztes Tabakerzeugniserh TEHeated tobacco productHTPneuartiges Tabakerzeugnisrauchloses TabakerzeugnisRauchtabakerzeugnisTabakTabakerhitzerTabakerzeugnisTabakerzeugnisgesetzTabakerzeugnisverordnungTabakerzGTabakerzVTabakproduktTabakproduktrichtlinieTPD