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Informationen

zur Leistung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Beantragung eines Zuschusses

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Antragstellende können einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten ihrer EUTB-Angebote beantragen.

Die Träger der Beratungsangebote erhalten diesen Zuschuss, soweit die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) erfüllt sind.

Sie erhalten keinen Zuschuss, wenn Ihr Beratungsangebot lediglich dem Zweck der Gewinnerzielung dient.

Für die Prüfung des Anspruchs auf einen Zuschuss stellen Sie einen Antrag, den Sie bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode einreichen müssen, wenn Sie Zuschüsse für die darauffolgende Bewilligungsperiode erhalten möchten.

Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen mbH (gsub).

Synonyme: Beratungsangebote, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, EUTB, EUTBV, Teilhabeberatung, Teilhabeberatungsverordnung

Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Online-Portal ProDaBa bietet die Möglichkeit, alle Anträge zur EUTB online anzulegen, auszufüllen und mit Unterlagen einzureichen. Das betrifft die Anträge auf Zuschuss sowie den Tätigkeitsnachweis und die Belegliste.

Anträge auf Zuschüsse zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben

Fristen:

Der Antrag auf Zuteilung ist bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode zu stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BeratungsangeboteErgänzende unabhängige TeilhabeberatungEUTBEUTBVTeilhabeberatungTeilhabeberatungsverordnung