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Bauantrag

Bauordnung undBauantrag

Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt. Aber auch gemeindliche Satzungen (Link zur Seite Ortsrecht ) (z.B. die Abstands­flächensatzung, usw.) gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen. Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Die Anträge gelten erst dann als eingegangen, wenn alle nötigen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Fiktionsfrist beginnt erst mit Vorlage vollständiger Unterlagen.

Bauantrag

Bitte reichen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung ein.
  • Amtlicher Lageplan (Vermessungsamt Starnberg)
  • Hier finden Sie die Antragsformulare (Abweichungsantrag, Nachbarbeteiligung, etc.)
  • Flächenberechnungen
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • ggf. je nach Bauvorhaben Freiflächengestaltungsplan
  • ggf. Brandschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis
  • Nachweis Abstandsflächen
  • ggf. je nach Bauvorhaben Nachweis Stellplätze
  • Niederschlagswasserbeseitigungserklärung
  • Vollständigkeit der Liste ohne Gewähr: Bitte klären Sie die Notwendigkeit weiterer Unterlagen mit dem Landratsamt Starnberg ab.

Liste der Versorgungsträger: PDF öffnen

Aufgrund des vom Bayerischen Landtags beschlossenen 2. Modernisierungsgesetzes ist das Landratsamt Starnberg ab dem 1. Januar 2025 für folgende Anträge sachlich zuständig:
  • Bauanträge
  • Teilbaugenehmigung
  • Vorbescheid
  • Abgrabungsgenehmigung
  • Teilabgrabungsgenehmigung
  • Abgrabungsvorbescheid

Die Anträge sind entsprechend nicht mehr in der Gemeinde Krailling einzureichen, sondern beim Landratsamt Starnberg. Voraussichtlich können Anträge ab dem 1. März 2025 auch digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden.

Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren können gerne ausschließlich digital an bauordnung@krailling.de eingereicht werden. Sollte eine digitale Einreichung nicht möglich sein, können die Unterlagen auch in Papierform in dreifacher Ausfertigung im Rathaus der Gemeinde Krailling abgegeben werden. Die Eingabepläne sowie evtl. weitere Unterlagen (in Rücksprache) sind - sofern sie in Papierform eingereicht wurden - zusätzlich zwingend in digitaler Form einzureichen.

Antrag auf isolierte Befreiung

Sämtliche Unterlagen können gerne ausschließlich digital an bauordnung@krailling.de eingereicht werden. Sollte eine digitale Einreichung nicht möglich sein, können die Unterlagen auch in Papierform in dreifacher Ausfertigung im Rathaus der Gemeinde Krailling abgegeben werden. Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Autor: Super-Admin

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Mo 8 - 12 Uhr

Di 7 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr

Do 8 - 12 Uhr + 15 - 19 Uhr

Fr 8 - 12 Uhr

Amelie Höhne

Sachbearbeiterin

Tel +49 89 85706 -302 Fax +49 89 8576656
Zu finden in: Zimmer: O.05

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.