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zur Leistung

Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte; Beantragung der Anerkennung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle).

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Synonyme: Akkreditierung, Akkreditierungsstelle, Anerkennung, DakkS, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, KBS, Konformitätsbewertungsstellen, Messgeräte

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

AkkreditierungAkkreditierungsstelleAnerkennungDakkSDeutsche Akkreditierungsstelle GmbHKBSKonformitätsbewertungsstellenMessgeräte