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zur Leistung

Deutscher Kurzfilmpreis; Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Synonyme: BKM, Deutscher Kurzfilmpreis, FFA, FFG, FFR, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Filmförderungsgesetz, Filmpreis, Filmpreismittel, Fördermittel, Herstellung Kurzfilme, Kulturstaatsminister, Kulturstaatsministerin, Kurzfilm, Kurzfilmförderung, Kurzfilmpreis, Produktionsförderung, Projektentwicklung

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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BKMDeutscher KurzfilmpreisFFAFFGFFRFilmförderungFilmförderungsanstaltFilmförderungsgesetzFilmpreisFilmpreismittelFördermittelHerstellung KurzfilmeKulturstaatsministerKulturstaatsministerinKurzfilmKurzfilmförderungKurzfilmpreisProduktionsförderungProjektentwicklung