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zur Leistung

Kurzfristige Mobilität zu Forschungszwecken; Mitteilung des Aufenthalts durch die aufnehmende Forschungseinrichtung

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu forschen.

Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zu Forschungszwecken nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit forschen. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark

Die kurzfristige Mobilität erlaubt es Ihnen bis zu 180 Tage in einem Zeitraum von 360 Tagen in Deutschland zu forschen.

Die Bedingungen der Mobilität sind EU-weit in der Research und Studies (REST) Richtlinie festgelegt.

Die aufnehmende Einrichtung muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus. Familienangehörige von kurzfristig mobilen Forschenden werden ebenfalls auf der Bescheinigung aufgeführt.

Synonyme: EU-Mobilität, Europaweit forschen, Forschungsaufenthalt Deutschland REST, Forschungsaufenthalt in Deutschland, Kurzfristige Mobilität, Mobilität in der EU, Mobilität mitteilen, Mobilität Nationale Kontaktstelle, Mobilitätsmitteilung, Mobilitätsmitteilung zu Forschungszwecken, MoNa

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

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EU-MobilitätEuropaweit forschenForschungsaufenthalt Deutschland RESTForschungsaufenthalt in DeutschlandKurzfristige MobilitätMobilität in der EUMobilität mitteilenMobilität Nationale KontaktstelleMobilitätsmitteilungMobilitätsmitteilung zu ForschungszweckenMoNa